Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Geräten und die Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland und Österreich (B2B)
Stand: Juni 2021
Wir bestätigen Ihre Bestellung unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Geräten und die Erbringung von Dienstleistungen durch SIGFOX.
SIGFOX und der Kunde werden einzeln als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet.
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien und gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung durchführen.
(3) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Zweck dieser Bedingungen ist die Festlegung der Bedingungen für den Verkauf von Geräten und die Erbringung von Dienstleistungen durch SIGFOX. Der von SIGFOX bereitgestellte Dienst umfasst die Gewährung des Zugangs zu dem SIGFOX-Netzwerk in den durch das Angebot festgelegten Gebieten (das „Netzwerk“) unter dem Einsatz von „Machine-to-Machine“- oder „Internet of Things“-Leistungen für die Geräte vorbehaltlich des Abschlusses eines oder mehrerer Abonnements (die „Abonnements“), deren Laufzeit und Anzahl durch das Angebot festgelegt werden.
Die Warenpräsentation im Webshop stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, bei uns Ware oder Dienstleistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum). Durch das Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Dienstleistungsvertrages ab. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt noch nicht durch die automatisch erzeugte E-Mail-Bestellbestätigung, welche lediglich den Eingang der Bestellung bei uns dokumentiert, sondern mit dem Eingang der Versandbestätigung bei Ihnen, welche spätestens innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen hat.
Sollte SIGFOX nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist oder nur mit zeitlicher Verzögerung geliefert bzw. erbracht werden kann, wird der Kunde unverzüglich informiert.
(1) Der Kunde versichert, dass er ausschließlich im Rahmen seiner kommerziellen, gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde bestätigt, dass er überprüft hat, dass die Geräte sowie Dienstleistungen ihren Anforderungen entsprechen, und er von SIGFOX alle relevanten Informationen erhalten hat, die er benötigt, um diesen Vertrag abzuschließen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sich an die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu halten und nicht mehr als 140 Nachrichten pro Tag zu senden.
(3) Der Kunde erkennt an, dass der Zugang zum Netzwerk Folgendes erfordert: (i) einen angemessenen Zugang zum Internet; und (ii) die Zertifizierung der angeschlossenen Geräte seitens SIGFOX.
Der Kunde erkennt weiterhin an, dass die Qualität der Dienstleistungen durch Faktoren beeinflusst werden kann, die außerhalb der Kontrolle von SIGFOX liegen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich: (i) SIGFOX rechtzeitig alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags zu ermöglichen; und (ii) die von SIGFOX ausgestellten Rechnungen gemäß den Bedingungen aus Ziffer 5 zu bezahlen.
(5) Der Kunde haftet insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für jegliche Nutzung der Dienstleistungen und / oder der Geräte, die (i) auf einer falschen Verwendung des Gerätes / der Dienstleistung beruhen oder (ii) in den Fällen, die nicht dem Absatz 2 dieser Regelungen unterfallen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die mit den geltenden Ein- und Ausfuhrkontrollen verbunden sind. Insbesondere muss der Kunde die Ausfuhr- und Wiederausfuhrbestimmungen einhalten, die (a) in allen Ländern gelten, die einem von den Vereinigten Staaten verhängten Handelsembargo unterliegen, oder (b) einer Person, die in der Liste der speziell bestimmten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums aufgeführt ist oder die Liste der abgelehnten Personen oder die Liste der Entitäten des US-Handelsministeriums.
(7) Vorbehaltlich der Anwendung entgegenstehender gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde, die in den Geräten enthaltene Software nicht zu demontieren, zu dekompilieren oder ein Reverse-Engineering durchzuführen.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften sowie alle bewährten Praktiken, Standards und / oder Handelsabkommen einzuhalten, die auf die Geräte sowie seine gewerbliche Tätigkeit Anwendung finden.
(1) Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich der Kosten für Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(2) Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, es sei denn die Gegenforderungen stammen aus demselben Vertragsverhältnis. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(1) Produkte, die über den Webshop erworben wurden, werden ausschließlich an Geschäftskunden mit Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland oder Österreich geliefert.
(2) Der Kunde ist berechtigt von seiner Bestellung zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht in der vereinbarten Lieferfrist geliefert werden kann. Bereits erbrachte Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurück erstattet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist ist ausgeschlossen.
(3) Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung aller Pflichten des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers ist SIGFOX zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges oder der sonstigen Verletzung der Mitwirkungspflichten des Käufers auf den Käufer über.
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von SIGFOX. Bei Vertragsverletzung des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist SIGFOX berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, die Ware zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer SIGFOX unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an SIGFOX ab. Unbesehen der Befugnis von SIGFOX, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich SIGFOX, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnliches Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Soweit die vorstehenden Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigen, ist SIGFOX verpflichtet, diese Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
(1) Alle Informationen und Daten, die in einem von SIGFOX im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Dokument oder Informationsmedium (das „Zubehör“) enthalten sind, bleiben das ausschließliche Eigentum von SIGFOX sowie alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich des Wissens- sowie gewerbliche Schutzrechte („IPR“). Dem Käufer wird kein damit verbundenes geistiges Eigentumsrecht übertragen; er darf die in ein Gerät integrierte Software ausschließlich für die vertraglich festgelegten Zwecke verwenden.
(2) Sollte eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidung, gegen die möglicherweise kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, vorsehen, dass alle oder ein Teil der Geräte und ihres Zubehörs (die „Komponenten“) gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstoßen, oder sollte SIGFOX der Ansicht sein, dass diese Komponenten Gegenstand eines Klageverfahrens wegen Verletzung von Eigentumsrechten Dritter sind, kann SIGFOX nach eigenem Ermessen die Art und Weise festlegen, mit der ein Schaden kompensiert und / oder verhindert wird.
(3) Der Käufer muss SIGFOX unverzüglich nach Erhalt durch einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung über eine etwaige von einem Dritten in Bezug auf das IPR betreffende Forderung bezüglich aller oder eines Teils der Komponenten benachrichtigen und zulassen, dass SIGFOX die Verteidigung und alle Verhandlungen, die im Hinblick auf eine Einigung eingegangen wurden, übernimmt.
(1) Die Parteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadens- und Aufwendungsersatz.
(2) SIGFOX haftet nicht für direkte Schäden, die durch die Verwendung eines Geräts entstehen, das seinen Zertifizierungsanforderungen nicht entspricht.
Der Kunde erkennt an, dass SIGFOX insbesondere ohne Einschränkungen unter folgenden Umständen keine Haftung übernimmt: (i) bei Verarbeitung bzw. Modifizierung der verkauften Geräte; (ii) bei fehlerhafter Wartung der verkauften Geräte (nicht den Wartungsanweisungen oder -handbüchern von SIGFOX entsprechend) bzw. bei Durchführung der Wartung von nicht autorisierten Personen; oder (iii) der Schaden eingetretene Schaden beruht auf Fahrlässigkeit oder mangelnde Erfahrung des Käufer oder Benutzers oder auf eine nichtkonforme Verwendung der Geräte und / oder des Netzwerks durch den Käufer.
Im Allgemeinen gewährleistet SIGFOX insbesondere nicht, dass die vom Käufer unter Verwendung der im Rahmen des Vertrags gelieferten Geräten und Abonnements durchgeführten Tests und Bewertungen endgültig oder zufriedenstellend sind, so dass diesbezüglich keine Haftung von SIGFOX übernommen werden kann.
(5) In Fällen höherer Gewalt, wie Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Krieg, Streik, Aussperrung, Terrorismus usw., die eine Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, wird die betreffende Partei von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange der Zustand der höheren Gewalt andauert. Eventuelle Fristen werden entsprechend verlängert. Dies gilt auch während eines laufenden Verzugs. Die Parteien sind jedoch verpflichtet, einander unverzüglich über das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt zu unterrichten.
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichverletzung des Verwenders Beruhen oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sind hiervon ausgenommen werden und können binnen der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden.
(1) Verstößt eine der Vertragsparteien gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, und wird diese Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt einer Abmahnung der anderen Vertragspartei behoben, kann die andere Partei den Vertrag fristlos kündigen. Die aufgrund dieses Vertrages gewährten Rechte verfallen unmittelbar nach der Kündigung.
(2) Der Vertrag ist vorbehaltlos und unwiderruflich und kann vom Käufer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SIGFOX gekündigt werden.
(1) Die Parteien sind zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereitgestellten Informationen in jeglicher Form verpflichtet. Die Parteien sind auch verpflichtet, alle von ihnen beauftragten Dritten auf die gleiche Weise zur Geheimhaltung zu verpflichten.
(2) SIGFOX und der Käufer beachten die Datenschutzbestimmungen.
Soweit sich SIGFOX nicht auf eine Bestimmung dieses Vertrages beruft oder eine Bestimmung dieses Vertrages erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit geltend macht, bedeutet dies in keinem Fall einen Verzicht auf das Recht, eine solche Bestimmung durchzusetzen, oder einen Grund dazu, die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder eines Teils davon in Frage zu stellen oder sogar einen Verzicht von SIGFOX auf sein Recht, eine solche Bestimmung später durchzusetzen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Auslegung werden gemäß den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren (CISG) geregelt und ausgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, gilt sowohl für die Auslegung der Verträge als auch für die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich für den Geschäftssitz von SIGFOX zuständigen Gerichts als vereinbart (derzeit München).
(1) SIGFOX kann diese Bedingungen jederzeit ändern. SIGFOX wird den Käufer vorab über Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde der Änderungsbekanntmachung von SIGFOX nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in schriftlicher Form, so gelten die geänderten Bedingungen unmittelbar für den Käufer. Für einen etwaigen Widerspruch des Käufers ist der Eingang bei SIGFOX maßgebend.
(2) Eine Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten aus dem jeweiligen Einzelvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht für eine Abtretung oder einen Übergang an einen Rechtsnachfolger, der als Rechtsnachfolger aller Geschäftsvorgänge und sämtlicher Vermögenswerte der betroffenen Partei auftritt.
(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile davon nicht berührt. Diese unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine ergänzende Auslegung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke.